Recht & Steuern

Spekulationssteuer bei Immobilien – Wann sie anfällt und wie Sie sie vermeiden

Die Spekulationssteuer kann beim Immobilienverkauf teuer werden. Erfahren Sie, wann sie anfällt und wie Sie legal sparen.

Orhan Keserli
2 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Spekulationssteuer fällt an, wenn eine nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird.
  • Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – bei 42 % können das bei 83.000 € Gewinn rund 34.860 € Steuer sein.
  • Bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren ist der Verkauf auch vor Ablauf der 10 Jahre steuerfrei.
  • Bei geerbten Immobilien wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet.
  • Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können mit dem Gewinn verrechnet werden.
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Was ist die Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer (offiziell: Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte) fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen. Der Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Die Spekulationssteuer wird fällig, wenn:

  1. Haltedauer unter 10 Jahren: Zwischen Kauf und Verkauf liegen weniger als 10 Jahre
  2. Keine Eigennutzung: Die Immobilie wurde nicht selbst bewohnt
  3. Gewinn erzielt: Der Verkaufspreis liegt über dem damaligen Kaufpreis (abzüglich Abschreibungen)

Wann sind Sie befreit?

10-Jahres-Frist

Nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Kauf (maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung) ist der Verkauf steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Eigennutzung

Der Verkauf ist auch vor Ablauf der 10 Jahre steuerfrei, wenn:

  • Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben
  • Oder die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst genutzt wurde

Erbfall

Bei geerbten Immobilien wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hatte der Verstorbene die Immobilie länger als 10 Jahre, ist der Verkauf steuerfrei.

So wird die Steuer berechnet

Der zu versteuernde Gewinn berechnet sich wie folgt:

Verkaufspreis

  • Anschaffungskosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)
  • Verkaufskosten (Maklerprovision, Notar etc.)
  • Bereits vorgenommene Abschreibungen (werden wieder hinzugerechnet!) = Zu versteuernder Gewinn

Beispielrechnung

| Position | Betrag | |----------|--------| | Verkaufspreis | 350.000 € | | - Kaufpreis (2018) | 250.000 € | | - Kaufnebenkosten | 25.000 € | | - Verkaufskosten | 10.000 € | | + Abschreibungen (6 Jahre) | 18.000 € | | Zu versteuernder Gewinn | 83.000 € |

Bei einem persönlichen Steuersatz von 42% wären das 34.860 € Spekulationssteuer.

Legale Strategien zur Vermeidung

  1. Warten: Wenn möglich, die 10-Jahres-Frist abwarten
  2. Selbst einziehen: Mindestens im Verkaufsjahr und den 2 Jahren davor selbst nutzen
  3. Verluste gegenrechnen: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können verrechnet werden
  4. Steuerberater konsultieren: Komplexe Fälle erfordern professionelle Beratung

Fazit

Die Spekulationssteuer kann erheblich sein, aber mit der richtigen Planung lässt sie sich oft legal vermeiden. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, bevor Sie einen Verkauf innerhalb der 10-Jahres-Frist planen.

Häufig gestellte Fragen

Die Steuer fällt an, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen, die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde und ein Gewinn erzielt wird. Maßgeblich für die Frist ist das Datum der notariellen Beurkundung.
Sie können die 10-Jahres-Frist abwarten oder die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnen. Auch Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können gegengerechnet werden.
Der Gewinn ergibt sich aus Verkaufspreis minus Anschaffungskosten und Verkaufskosten, zuzüglich bereits vorgenommener Abschreibungen. Dieser Gewinn wird dann mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Bei geerbten Immobilien wird die Haltedauer des Erblassers angerechnet. Hatte der Verstorbene die Immobilie länger als 10 Jahre, ist der Verkauf für den Erben steuerfrei – unabhängig davon, wann geerbt wurde.
Für die Steuerbefreiung müssen Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Alternativ reicht es, wenn die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst genutzt wurde.
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Orhan Keserli
Autor
Orhan Keserli
Immobilienmakler (IHK) · homefin GmbH
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